Bundeskartellamt gegen gebündelte Forstwirtschaft
Verfasser: pr-gateway on Monday, 7 December 2015Bewährte Praxis zur Sicherung des Waldes bedroht
sup.- Auf der Suche nach Wettbewerbsverstößen ist das Bundeskartellamt mittlerweile im Wald fündig geworden. Das seit vielen Jahren bewährte Modell der Forstverwaltung in Baden-Württemberg verstößt nach Ansicht der Behörde gegen das Kartellrecht, weil sich dort staatliche Forstbeamte auch um kommunale und private Waldbestände kümmern. Dies, so der Vorwurf, führe beim Nadelstammholz zu einer marktbeherrschenden Stellung der Forstverwaltung über die Waldbesitzgrenzen hinweg. Zum Hintergrund: Das Land Baden-Württemberg hält die so genannte Forsteinrichtung, die forsttechnische Betriebsleitung und den Revierdienst im öffentlichen Wald für hoheitliche Aufgaben, die unabhängig von den jeweiligen Besitzverhältnissen "der Sicherung aller Waldfunktionen dienen und nicht der Erwirtschaftung von maximalen Gewinnen". Deshalb betreuen die Mitarbeiter der Forstverwaltung zum Beispiel auch Wälder, die einer Gemeinde gehören - von der Hege und Pflege der Bäume bis zum Vertrieb des Holzes. Diese Vorgehensweise sieht Baden-Württemberg durch das Landeswaldgesetz ausdrücklich gedeckt.