Haftpflicht für Ingenieure im Maschinenbau
Verfasser: pr-gateway on Thursday, 3 December 2015
Kelkheim, 3. Dezember 2015
Ein Betriebsunfall aufgrund eines Maschinendefekts oder aufgrund eines Konstruktionsfehlers der Maschine, kann das herstellende Unternehmen vor Schadenersatzansprüche stellen. Falls dabei deutsche und europäische Sicherheitsvorgaben nicht eingehalten wurden, sind neben den privatrechtlichen Forderungen auch strafrechtliche Ermittlungen möglich. In einem solchen Fall können die Behörden die betroffenen Maschinen stilllegen und den weiteren Vertrieb unterbinden. Das betroffene Unternehmen wird versuchen diese Ansprüche, wenn möglich, von dem verantwortliche Ingenieur einzufordern. Eine strafrechtliche Ermittlung gegen den Ingenieur kann über die privatrechtliche Haftung hinaus strafrechtliche Konsequenzen zeitigen. Ingenieure sollten sich daher über eine Ingenieurhaftpflichtversicherung informieren, die privatrechtliche wie strafrechtliche Deckung bietet.