BGH entscheidet für Verbraucher: Vorfälligkeitsentschädigung
Verfasser: pr-gateway on Thursday, 4 February 2016Eine Information des Kanzlei PWB Rechtsanwälte
4. Februar 2016. Wer ein Immobiliendarlehen vorzeitig kündigt, muss dem Darlehensgeber eine Vorfälligkeitsentschädigung bezahlen. Bislang wurden bei deren Berechnung bereits geleistete Sondertilgungen nicht anerkannt. Diesem Vorgehen hat der Bundesgerichtshof nun ein Ende gesetzt. Lars Lüthke von der Kanzlei PWB Rechtsanwälte aus Jena (www.pwb-law.com) begrüßt die verbraucherfreundliche Rechtsprechung, die Darlehensnehmer nun vor den strittigen und hohen finanziellen Belastungen diverser Kreditgeber verschont.
Eine Klausel in einem Immobiliendarlehensvertrag, die bestimmt, dass bei der Berechnung einer Vorfälligkeitsentschädigung bereits geleistete Sondertilgungen nicht anerkannt werden, ist unwirksam. Getätigte Sondertilgungen müssen demnach bei der Berechnung der Vorfälligkeitsentschädigung kostenmindernd berücksichtigt werden (Az.: XI ZR 388/14).