Die Heizperiode ist Schimmelpilzsaison - fünf Tipps für Vermieter
Verfasser: pr-gateway on Friday, 29 January 2016Ein Beitrag von Alexander Bredereck, Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht Berlin und Essen.
Während der kalten Jahreszeit kehrt auch der Schimmelpilz wieder in die hierfür anfälligen Wohnungen zurück. Vermieter, die hier nicht vorsorgen, müssen eine Reihe von Ansprüchen der betroffenen Mieter befürchten. Prozesse können jedenfalls dann, wenn die Mieter gut beraten werden, teuer ausgehen. Regelmäßig werden Sachverständigengutachten eingeholt, am Ende zahlt der Verlierer die gesamte Zeche, also die Prozesskosten und die Kosten für den gerichtlich bestellten Sachverständigen.
Baumängel nachhaltig beseitigen
Um hier nicht in die Kostenfalle zu tappen, müssen sämtliche Baumängel der Wohnung, die eine Schimmelpilzbildung begünstigen können, idealerweise beseitigt werden. Das ist in vielen Fällen zu teuer und manchmal auch technisch nur schwer möglich.
Vereinbarung zum Heiz- und Lüftungsverhalten im Mietvertrag treffen