Ärger mit dem Finanzamt vermeiden
Verfasser: pr-gateway on Wednesday, 17 February 2016
Es ist für viele Unternehmer und Selbstständige ein ständiges Ärgernis und dennoch notwendig: das Führen eines Fahrtenbuchs für berufliche Fahrten. Das Finanzamt nimmt nämlich grundsätzlich an, dass jeder Fahrer eines Firmenwagens dieses Fahrzeug auch privat nutzt. Nach der so genannten Ein-Prozent-Reglung wird monatlich ein Prozent des Bruttolistenpreises als geldwerter Vorteil versteuert. Eine solche Pauschalabrechnung beim Finanzamt ist in sehr vielen Fällen teurer als die Versteuerung der tatsächlich gemachten privaten Fahrten. Kurzum gilt es in einem Fahrtenbuch zu beweisen, dass man mit dem betrieblichen PKW keine Privatfahrten macht.