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Steinschlagreparatur Mühlhausen - Scheibendoktor Augsburg

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Eines winzigen Kraters oder eines kleinen Risses wegen die ganze Windschutzscheibe auswechseln? Nein. Eine Steinschlagreparatur genügt. Aber auf die sollten Sie nicht verzichten, wenn es sie mal "trifft". Denn für eine Steinschlagreparatur gilt: je eher, desto besser. Sie wohnen in Mühlhausen? Macht nichts. Der mobile Steinschlagreparatur-Service von Scheibendoktor kommt auch zu Ihnen nach Hause.

Standpunkt: Verbände zu einer staatlichen Kaufprämie für E-Autos

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 Verbände zu einer staatlichen Kaufprämie für E-Autos
Der VDR und der Fuhrparkverband fordern umweltgerechte Lösungen, nicht einseitige Förderungen.

Mannheim, im Februar 2016. Die SPD fordert trotz aller Gegen-Argumente aus der Wirtschaft weiterhin eine Kaufprämie für Elektroautos. Damit soll der Preis subventioniert werden, um den Kauf attraktiv zu machen. Bei einem Treffen führender Köpfe der schwarz-roten Koalition mit den Autokonzernen BMW, Daimler und VW soll ein möglicher Zuschuss von 5.000 Euro besprochen worden sein. Allerdings sind die Details noch unklar.

Frankfurts meets Japan: Jepoca SAKAbar Kulturabend verbindet Sake und Gourmet-Genuss

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 Jepoca SAKAbar Kulturabend verbindet Sake und Gourmet-Genuss

(NL/7343498671) Einzigartige Verbindung: Sake und internationale Küche. Japanischer Abend am 18.03.2016 mit Ansprache des japanischen Generalkonsuls, Geisha-Tanzdarbietung und 7 Gänge-Menü mit internationalen Speisen und korrespondierenden Reisweinen

Frankfurt, 18.02.2016 [SB180216NM]
Das hat Frankfurt noch nicht gesehen: Die Jepoca SAKAbar bringt ein starkes Stück japanischer Traditionen und Gebräuche nach Frankfurt. Am 18.03.2016 veranstaltet die Jepoca SAKAbar einen japanischen Kulturabend mit Kunst und Genuss: Höhepunkte sind die Tanzdarbietung von zwei echten japanischen Geishas. Natürlich spielt der japanische Reiswein eine Hauptrolle. Daneben stehen internationale und überraschende Geschmackskombinationen auf dem Programm, zu dem auch der japanische Generalkonsul kommen und die Gäste begrüßen wird. Mehr konzentrierte Kunst und Kultur Japans wird es in Frankfurt so schnell nicht mehr geben.

J.P. Morgan führt das vom Institutional Investor 2016 ermittelte europäische

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J.P. Morgan führt das vom Institutional Investor 2016 ermittelte europäische

(Mynewsdesk) NEW YORK, NY -- (Marketwired) -- 02/17/16 -- J.P. Morgan kommt beim vom Institutional Investor ermittelten Europäischen Forschungsteam zu festverzinslichen Wertpapieren im bereits sechsten aufeinanderfolgenden Jahr auf den ersten Platz.

Die gesamten Ergebnisse sind unter www.institutionalinvestor.com/rankings zu finden.

Der Sieg von J.P. Morgan muss sich in diesem Jahr besonders gut anfühlen. Im vergangenen Jahr musste sich das Geldhaus mit 5 Positionen weniger begnügen als noch in 2014 (und belegte mit 14 Plätzen gemeinsam mit der Bank of America Merryl Lynch den ersten Rang), macht nun die Verluste für 2016 jedoch mehr als wett und erreicht ein Gesamtergebnis von 20 Positionen.

Außerordentliche Kündigung wegen privater Internetnutzung - Arbeitgeber darf Browserverlauf auf dem Firmen-PC auswerten

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Das Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg hat im Rahmen einer aktuellen Entscheidung Arbeitgeber als berechtigt angesehen, zur Feststellung eines Kündigungssachverhalts den Browserverlauf des Dienstrechners des Arbeitnehmers auszuwerten, ohne dass hierzu eine Zustimmung des Arbeitnehmers vorliegen muss. Das soll jedenfalls dann gelten, wenn eine private Nutzung des Firmen-PCs untersagt oder auf absolute Ausnahmefälle beschränkt ist.

Im entschiedenen Fall hatte ein Arbeitgeber seinem Arbeitnehmer den Dienstrechner zur Erbringung der Arbeitsleistung überlassen, wobei eine private Nutzung des Internets nur in Ausnahmefällen während der Arbeitspausen gestattet war.

Der Arbeitgeber hatte dann Hinweise auf eine erhebliche private Nutzung des Internets durch den betroffenen Arbeitnehmer erhalten. Daraufhin wertete der Arbeitgeber ohne Zustimmung des Arbeitnehmers den Browserverlauf des Dienstrechners aus. Dabei stellte sich heraus, dass der Arbeitnehmer an fünf Tagen von 30 Arbeitstagen den Dienstrechner privat genutzt hatte.
Daraufhin kündigte der Arbeitgeber das Arbeitsverhältnis des Arbeitnehmers außerordentlich. Zu Recht, wie das Landesarbeitsrecht Berlin-Brandenburg befand.

Fernsehanwaltswoche vom 9.2.2016 u. a. zur Strafbarkeit von Lügnern & Badeverbot für Flüchtlinge

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Angeblicher Todesfall am Berliner Lageso:

Ein ehrenamtlicher Mitarbeiter in der Flüchtlingshilfe behauptete den Tod eines Flüchtlings. Der Fall sorgte für erhebliche öffentliche Unruhe in einer Zeit, in der die Berliner Flüchtlingspolitik ohnehin bereits massiv in der Kritik steht. Die Tat des Mannes bleibt ohne strafrechtliche Folgen. Die Verbreitung falscher, die Öffentlichkeit aufwiegelnder, Tatsachen ist in Deutschland - anders als zum Beispiel in Österreich - straflos. Lügen an sich sind hier nicht strafbar. Ist das in Ordnung?

Beate Tschäpe, ihre fünf Verteidiger und zigtausend Kommentatoren:

Im NSU-Prozess hat Beate Tschäpe nun fünf Verteidiger und vermutlich mindestens zwei verschiedene Verteidigungsstrategien. Wo geht die Reise hin? Sind solche Verfahren sinnvoll? Sind sie rechtsstaatlich geboten? Darf man solche Verfahren als Unbeteiligter überhaupt kommentieren?

Badeverbot für Flüchtlinge vom Hausrecht gedeckt?

Außerordentliche Kündigung wegen privater Internetnutzung zulässig - für Arbeitnehmer gefährliches aktuelles Urteil

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Viele Arbeitnehmer nutzen den Firmen-PC auch für private Dinge. Das ist für den Bestand des Arbeitsverhältnisses sehr gefährlich. Unter Umständen kann die nicht genehmigte Internetnutzung an fünf Arbeitstagen in einem Zeitraum von 30 Arbeitstagen schon eine außerordentliche Kündigung rechtfertigen. Das hat das Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg in dem oben genannten Urteil bejaht.

Doch wie kommt der Arbeitgeber überhaupt an die Informationen? Ist dem Arbeitgeber der Zugriff auf den Firmen-PC nicht schon aus datenschutzrechtlichen Gründen verwehrt?

Dazu das Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg in dem aktuellen Urteil:

Der Arbeitgeber ist berechtigt, zur Feststellung eines Kündigungssachverhalts den Browserverlauf des Dienstrechners des Arbeitnehmers auszuwerten, ohne dass hierzu eine Zustimmung des Arbeitnehmers vorliegen muss.

Im vorliegenden Fall war dem Arbeitnehmer die private Nutzung gar nicht generell untersagt. Zulässig war die private Nutzung jedenfalls in Ausnahmefällen während der Arbeitspausen. Trotz fehlender Zustimmung wertete der Arbeitgeber die Daten auf dem Rechner des Arbeitnehmers zur Begründung der Kündigung aus.

Dazu das Landesarbeitsrecht Berlin-Brandenburg:

Haftung des Hausverwalters für Schäden bei Verletzung der Kontrollpflichten

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Ausgangslage:

Hausverwalter leben gefährlich, wenn sie Schadensmeldungen am Objekt nicht nachgehen. Doch welche Pflichten hat der Hausverwalter konkret bei einer Schadensmeldung?

Fall:

Der Mieter einer Wohnung unter dem Flachdach einer Wohnungseigentümergemeinschaft hatte sich bei seinem Vermieter über eine Wasserblase unter der Tapete im Flur beschwert. Der Vermieter informiert den Hausverwalter. Der Hausverwalter beauftragte eine Fachfirma mit der Kontrolle des Schadensbildes. Als sich die Mitarbeiter der Firma bei dem Mieter meldeten, erklärte dieser, dass die Stelle wieder trocken sei. Darüber informiert die Firma dann wiederum den Verwalter. Der Verwalter verlässt sich auf diese Auskunft. Bei einem späteren starken Regenfall kommt es zu einem starken Wassereintritt in die Wohnung. Der Vermieter möchte vom Hausverwalter Schadensersatz.

Urteil:

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