Mindestlohn steigt zum 01.01.2017
Verfasser: pr-gateway on Wednesday, 14 December 2016
Essen, 14. Dezember 2016**** Der Mindestlohn steigt ab dem 1. Januar 2017 von derzeit 8,50 Euro auf 8,84 Euro je Stunde. Das hat die Bundesregierung beschlossen. Es ist die erste Anpassung der 2015 eingeführten Lohnuntergrenze. Die Steigerung von 0,34 Euro orientiert sich an der allgemeinen Lohnentwicklung. Was die Mindestlohnkommission bereits im Juni diesen Jahres festgesetzt hatte, hat die Regierung nun als Rechtsverordnung umgesetzt: Ab 2017 steigt der Mindestlohn von 8,50 Euro auf 8,84 Euro. Für Dipl.-Finw. Bettina M. Rau-Franz, Steuerberaterin und Partnerin in der Steuerberatungs- und Rechtsanwaltskanzlei Roland Franz & Partner in Düsseldorf, Essen und Velbert, besteht Handlungsbedarf bezüglich der Anpassung von Verträgen und Zahlungen.
Dass der Mindestlohn ab 2017 höher sein wird als in den ersten beiden Jahren seit der Einführung, das war klar. Auf wie viel Euro die Lohnuntergrenze jedoch ansteigt, war bis zum Sommer umstritten. Nun bekommen Arbeitnehmer in Deutschland künftig einen höheren gesetzlichen Mindestlohn.