Darauf kommt es beim Online-Kauf von Karnevalskostümen an
Verfasser: pr-gateway on Thursday, 9 February 2017
Die Jecken sind los: Vom 23. Feburar bis 1. März sind die Straßen in vielen Teilen Deutschlands wieder übersät mit Cowboys, Hexen und Piraten. Und da sich echte Karnevalisten nicht zweimal im gleichen Kostüm sehen lassen, wird oft täglich ein neues Ouftit gebraucht. Wer nicht selbst zu Nadel und Faden greift, bestellt heute im Internet. Doch was, wenn das Kostüm nicht rechtzeitig ankommt oder wider erwarten nicht passt? Was Verbraucher beim Online-Shopping beachten sollten, um die fünfte Jahreszeit in vollen (Karnevals-) Zügen zu genießen, erklärt Dr. Carsten Föhlisch, Rechtsexperte bei Trusted Shops.
1. Was tun, wenn das online bestellte, vermeintlich perfekte Kostüm doch nicht passt?
Dr. Carsten Föhlisch: Das Widerrufsrecht ist beim Online-Shopping auf 14 Tage befristet. Die Frist beginnt an dem Tag, an dem der Käufer die Ware erhalten hat. Bei mehreren Lieferungen, die zusammen bestellt wurden, läuft die Frist erst ab Erhalt des letzten Paketes. Hat der Händler nicht oder nicht richtig über das Widerrufsrecht belehrt, verlängert sich die Frist um ein Jahr.
2. Gibt es Kostüme oder Accessoires, die von der Rückgabe ausgeschlossen sind?