EU-Kartellwächter prüfen mögliche Wettbewerbsverstöße im Online-Handel
Die Kartellwächter der Europäischen Union nehmen den Online-Handel verstärkt ins Visier und prüfen in drei Untersuchungen, ob Verstöße gegen das europäische Wettbewerbsrecht vorliegen.
GRP Rainer Rechtsanwälte, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München und Stuttgart führen aus: Das Internet ist aus dem täglichen Leben nicht mehr wegzudenken. Immer mehr Waren und Dienstleistungen werden auch online angeboten. Obwohl dieses Angebot von den Verbrauchern auch immer mehr angenommen wird, steigt der grenzüberschreitende Online-Handel innerhalb der Europäischen Union nur langsam. Das hat die Europäische Kommission, die auch für das Kartellrecht zuständig ist, offenbar misstrauisch gemacht.
Wie die Behörde am 2. Februar 2017 mitteilte, wurden drei Untersuchungen eingeleitet, um zu prüfen, ob bestimmte Praktiken angewandt werden, die verhindern, dass der Verbraucher über die Grenzen hinweg Waren und Dienstleistungen zu wettbewerbsfähigen Preisen erwerben kann und ob damit gegen europäisches Kartellrecht verstoßen wird.