Ehenamen: Mein Name, dein Name, Doppelname
Verfasser: pr-gateway on Friday, 5 May 2017ARAG Experten nennen die wichtigsten Regeln zur Namensgebung nach der Hochzeit.
Verliebt, verlobt, aber noch immer nicht verheiratet? Dabei bietet sich der Wonnemonat Mai doch geradezu an, wenn es um das lebenslange Versprechen vor dem Traualtar geht. Wer heiratet, steht auch vor der spannenden Frage nach dem Ehenamen. Sie möchten sich vielleicht nicht von Ihrem Namen trennen oder haben andere gute Gründe, den Namen zu behalten. So wollen Sie beispielsweise Ihren mühsam aufgebauten guten Ruf, der hinter Ihrem Namen steht, nicht verlieren. Gut für Sie, denn niemand ist verpflichtet, bei der Eheschließung einen gemeinsamen Ehenamen auszuwählen. Sie können auch Ihren bisherigen Namen weiterführen. ARAG Experten nennen die wichtigsten Regeln zur Namensgebung nach der Hochzeit.
Einen gemeinsamen Ehenamen wählen
Falls Sie sich für einen gemeinsamen Ehenamen entscheiden, haben Sie bei der standesamtlichen Trauung verschiedene Möglichkeiten der Namensauswahl: