Darauf sollten Verbraucher beim Fleischkauf im Internet achten
Verfasser: pr-gateway on Wednesday, 29 March 2017
Die Temperaturen steigen und so manch leidenschaftlicher Griller genießt bereits jetzt ein saftiges Stück Fleisch - frisch vom Rost. Fast 90 Prozent der Deutschen tauschen schließlich laut einer Nielsen Umfrage mindestens einmal im Jahr den Kochlöffel gegen die Grillzange. Doch gerade für den Kauf von Gourmetspezialitäten wie Iberico Schwein oder Kobe Rind nutzen Genießer immer häufiger auch auf das Internet. Worauf Grill-Freunde dabei achten sollten und welche Rechte sie haben, wenn das gelieferte Grillstück nicht der erwarteten Qualität entspricht, erklärt Dr. Carsten Föhlisch, Rechtsexperte bei Trusted Shops.
Mein heiß ersehnten Rinderfilet ist leicht verdorben angeliefert worden. Muss der Online-Händler das Geld zurückerstatten und wie kann ich einen Nachweis erbringen, dass das Fleisch bereits verdorben geliefert wurde?
Dr. Carsten Föhlisch: Wird die Ware verdorben geliefert, ist der Kaufvertrag nicht erfüllt. Der Händler muss dann das Geld ebenso zurückerstatten, als wenn gar keine Ware geliefert wurde. Allerdings haben Sie häufig Mitwirkungspflichten, z.B. zu einer fest vereinbarten Lieferzeit auch zu Hause zu sein. Zudem müssen Sie beweisen, dass die Ware bereits verdorben ankam, z.B. mittels eines Zeugen, Fotos und/oder einer eidesstattlichen Versicherung.