KTG Energie: Insolvenzverfahren in Eigenverwaltung eröffnet
Verfasser: pr-gateway on Tuesday, 6 December 2016KTG Energie: Insolvenzverfahren in Eigenverwaltung eröffnet
Das Amtsgericht Neuruppin hat am 1. Dezember 2016 das Insolvenzverfahren über die KTG Energie AG eröffnet und Eigenverwaltung angeordnet (Az.: 15 IN 260/16).
GRP Rainer Rechtsanwälte, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München und Stuttgart führen aus: Ende September hatte die KTG Energie AG Insolvenzantrag gestellt. Das Insolvenzverfahren in Eigenverwaltung wurde nun durch das AG Neuruppin eröffnet. Gläubiger können ihre Forderungen schriftlich bis zum 24. Januar 2017 beim Sachwalter anmelden. Die Gläubigerversammlung ist auf den 3. Februar 2017 terminiert.
Wie die KTG Energie AG mitteilt, soll im Insolvenzverfahren in Eigenverwaltung der eingeschlagene Sanierungskurs fortgesetzt werden. Die KTG Energie AG hatte im September 2012 eine Anleihe mit einer fünfjährigen Laufzeit und einem Volumen von 50 Millionen Euro begeben (ISIN: DE000A1ML257 / WKN A1ML25). Die Inhaber-Teilschuldverschreibung ist jährlich mit 7,25 Prozent verzinst. Im September 2018 steht sie zur Rückzahlung an.