KÖRKEL BEIERLEIN ARCHITEKTEN begrüßen neue Bauordnung in NRW bezüglich Vorgaben für Barrierefreiheit
Verfasser: pr-gateway on Thursday, 30 March 2017Kommentar von Holger Beierlein, geschäftsführender Gesellschafter der KÖRKEL BEIERLEIN ARCHITEKTEN
Vor wenigen Wochen hat der nordrhein westfälische Landtag eine neue Bauordnung beschlossen. Auch wegen dem Thema Barrierefreiheit hat es im Vorfeld viele Diskussionen gegeben. Nach der neuen Bauordnung NRW müssen nun in Gebäuden mit mehr als drei oberirdischen Geschossen alle Wohnungen barrierefrei sein. In Gebäuden mit mehr als acht Wohnungen muss zudem eine Wohnung uneingeschränkt mit dem Rollstuhl nutzbar sein. Bei mehr als 15 Wohnungen erhöht sich die Anzahl auf zwei Wohnungen.