Kündigung vom Arbeitgeber erhalten - sollten Arbeitnehmer Bestätigung unterschreiben?
Verfasser: pr-gateway on Thursday, 15 December 2016Ein Beitrag von Alexander Bredereck, Fachanwalt für Arbeitsrecht Berlin und Essen.
Mancher Arbeitgeber möchte vom Arbeitnehmer eine schriftliche Bestätigung darüber haben, dass dieser die Kündigung erhalten hat. Ein Anspruch des Arbeitgebers auf eine solche Bestätigung besteht grundsätzlich nicht. Arbeitnehmern ist auch davon abzuraten, den Erhalt der Kündigung so zu quittieren.
Bestätigung könnte als Einverständnis gelten: Teilweise sind die Bestätigungsvermerke, die sich in den Abschriften der Kündigungen finden, in der Praxis so formuliert, dass der Arbeitnehmer mit seiner Unterschrift quasi sein Einverständnis zur Kündigung gibt.
Bei Einverständnis keine Abfindung mehr möglich: Wird durch eine falsche Formulierung durch die Bestätigung erklärt, dass man mit der Kündigung einverstanden ist, besteht damit unter Umständen keine Chance mehr darauf, eine Abfindung zu erzielen. Damit wäre dann nämlich ggf. die Erhebung einer Kündigungsschutzklage nicht mehr möglich. Somit würde sich dann auch keine Möglichkeit mehr ergeben, im Rahmen eines Vergleiches an eine (möglichst hohe) Abfindung zu gelangen.