Steuertipps und Gestaltungshinweise für Vermieter Teil 1
Verfasser: pr-gateway on Monday, 9 January 2017
Essen, 09. Januar 2017***Wer Häuser oder Wohnungen vermietet, erzielt Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung. Dipl.-Finw. Bettina M. Rau-Franz, Steuerberaterin und Partnerin in der Steuerberatungs- und Rechtsanwaltskanzlei Roland Franz & Partner in Düsseldorf, Essen und Velbert, weist darauf hin, dass Vermieter ihre Einkünfte zwar versteuern müssen, aber im Gegenzug beim Werbungskostenabzug zahlreiche Gestaltungsmöglichkeiten haben. Besondere Steuerregeln gelten bei der Vermietung an Familienmitglieder oder Unternehmer sowie bei Leerstand und Ferienwohnungen. Auch beim Kauf einer Immobilie kann man Steuern sparen.
"Wenn Sie Häuser oder Wohnungen vermieten, sind Sie mit einer wertbeständigen Kapitalanlage auf der sicheren Seite. Vor allem in den ersten Jahren nach der Anschaffung steckt in einer Immobilie erhebliches Steuersparpotenzial, weil sich Verluste steuerlich mit anderen Einkünften verrechnen lassen", erklärt Steuerberaterin Bettina M. Rau-Franz.
STEUERERKLÄRUNG