Testament: Tierheim wirksam als Erbe eingesetzt
Verfasser: pr-gateway on Wednesday, 19 July 2017Testament: Tierheim wirksam als Erbe eingesetzt
Tiere können nicht erben. Ein Tierheim aber schon. Dazu ist es aber notwendig, ein eindeutiges Testament zu erstellen.
Ohne ein Testament oder einen Erbvertrag gilt die gesetzliche Erbfolge. Die muss nicht unbedingt im Sinn des Erblassers sein und kann durch ein Testament umgangen werden. So kann der Erblasser verfügen, wer Erbe werden soll. Das muss nicht zwangsläufig eine natürliche Person, sondern kann auch eine juristische Person sein, ein Verein beispielsweise, erklärt die Kanzlei GRP Rainer Rechtsanwälte. Problematisch kann dies aber dann sein, wenn der Verein zwischenzeitlich aufgelöst wurde oder Insolvenz anmelden musste.