ARAG Recht schnell...
Verfasser: pr-gateway on Thursday, 14 September 2017Urteile auf einen Blick
+++ Lärm vom Brunnen ist zumutbar +++
Anwohner müssen laut ARAG die Geräusche eines Brunnens auf einem öffentlichen Platz hinnehmen, da es sich um eine herkömmliche, sozial adäquate und deswegen zumutbare Immission handelt. Dies gilt insbesondere deshalb, weil Anlagen mit plätscherndem und fallendem Wasser grundsätzlich positive Wirkung auf die Menschen und das Stadtbild haben (Verwaltungsgericht Baden-Württemberg, Az.: 10 S 1878/16).
+++ Aufenthalt im Ausland steht festgestellter Arbeitsunfähigkeit nicht entgegen +++
Wird in Deutschland die Arbeitsunfähigkeit als Grundlage für den Erhalt von Krankengeld festgestellt, darf sich der Versicherte laut ARAG danach überwiegend im EU-Ausland aufhalten und trotzdem Krankengeld kassieren (Landessozialgericht Rheinland-Pfalz, Az.: L 5 KR 135/16).
+++ Flugstornierung: Pauschale Bearbeitungsgebühr ist unzulässig +++
Eine Fluggesellschaft darf laut ARAG keine pauschale Bearbeitungsgebühr verlangen, wenn der Fluggast den Flug storniert.