Erbschaftssteuer Teil 1
Verfasser: pr-gateway on Wednesday, 16 August 2017Familienheim begünstigt vererben: Was geht und was nicht?
Essen, 16. August 2017*****Die Übertragung des Familienheims auf Kinder und/oder Enkelkinder wird bei der Erbschaftsteuer begünstigt: Kinder oder Enkelkinder, deren Eltern bereits verstorben sind, können das Familienheim steuerfrei erben, wenn sie es unmittelbar nach dem Erbfall selbst beziehen und nach dem Erbfall die Wohnung mindestens zehn Jahre lang nutzen. Steuerberaterin Dipl.-Finw. Bettina M. Rau-Franz, zertifizierte Testamentsvollstreckerin und Partnerin in der Steuerberatungs- und Rechtsanwaltskanzlei Roland Franz & Partner in Düsseldorf, Essen und Velbert, weist darauf hin, dass in verschiedenen Urteilen das höchste deutsche Steuergericht, der Bundesfinanzhof in München, festgelegt hat, wann die Steuerbefreiung gilt und wann nicht.