Angabe nicht existierender Person als Fahrer nicht strafbar
Verfasser: pr-gateway on Saturday, 24 February 2018
OLG Stuttgart: Angabe nicht existierender Person als Fahrer gegenüber Bußgeldbehörde nicht als falsche Verdächtigung strafbar
Veranlasst jemand einen Dritten, im Bußgeldverfahren wegen einer Verkehrsordnungswidrigkeit eine nicht existierende Person als Fahrer anzugeben, macht er sich nicht wegen falscher Verdächtigung strafbar. Dies hat das Oberlandesgericht Stuttgart (OLG) mit Urteil vom 20.02.2018, 4 Rv 25 Ss 982/17, entschieden.
Das Verfahren endete mit einem Freispruch des Temposünders, der so einem Bußgeld und einem Fahrverbot entgangen war.