245 % mehr Miete ist zu dulden
Verfasser: pr-gateway on Wednesday, 28 February 2018ARAG Experten erläutern ein aktuelles Gerichtsurteil
Eine Mieterin wurde verpflichtet, eine Modernisierung ihrer Wohnung mittels Balkonanbau, Außenaufzug, Zentralheizung, Isolierverglasung und dreiadrigen Stromkabeln trotz einer zu erwartenden Mieterhöhung auf 245 % der jetzigen Miete zu dulden. Die 70-jährige Mieterin wohnt im verhandelten Fall seit 1958 in einer Vier-Zimmer-Wohnung von rund 100 Quadratmetern. Die Miete kalt belief sich zuletzt auf 517,66 Euro. Die im dritten Obergeschoss gelegene Wohnung ist bisher mit zwei Gaseinzelöfen, doppelt verglasten Fenstern und zweiadrigen Elektroleitungen ausgestattet. Nur für die Badewanne gibt es einen Gasdurchlauferhitzer für Warmwasser. Im Mai 2015 unterrichtete der neue Eigentümer und Kläger die Mieterin von den geplanten Modernisierungsmaßnahmen (Balkonanbau, Außenaufzug, Zentralheizung, Isolierverglasung und dreiadrige Stromkabel) und kündigte nach Fertigstellung eine Mieterhöhung um 751,67 Euro auf dann 1296,33 Euro an.