Krankheit des Arbeitnehmers - die häufigsten Fehler
Verfasser: pr-gateway on Thursday, 14 September 2017Ein Beitrag von Alexander Bredereck, Fachanwalt für Arbeitsrecht Berlin und Essen.
Krankheit nicht gleich Arbeitsunfähigkeit: In diesem Zusammenhang ist eigentlich schon der Begriff der Krankheit problematisch. Arbeitsrechtlich gesehen spricht von der Arbeitsunfähigkeit des Arbeitnehmers. Wem die Arbeitsunfähigkeit bescheinigt wurde, der ist nicht verpflichtet, die vertraglich geschuldete Arbeitsleistung zu erbringen. Das muss nicht zwingend bei einer Krankheit der Fall sein. Ob eine Krankheit auch die Arbeitsunfähigkeit zur Folge hat, ist jeweils abhängig von der Art der Erkrankung sowie der Tätigkeit. Der Arzt stellt dementsprechend auch keine Krankheitsbescheinigung, sondern eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung aus.
Unterschied zwischen Arbeitsunfähigkeitsmeldung und Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung: Im praktischen Umgang mit dem Thema Arbeitsunfähigkeit müssen Arbeitnehmer zudem unterscheiden zwischen der entsprechenden Bescheinigung bzw. der Frage, wann diese an den Arbeitgeber geleitet werden muss, und der Meldung beim Arbeitgeber.