Abfindungen bei Opel: Tipps vom Arbeitsrechtler
Verfasser: pr-gateway on Tuesday, 3 April 2018Ein Beitrag von Alexander Bredereck, Fachanwalt für Arbeitsrecht Berlin und Essen.
Opel will betriebsbedingte Kündigungen und Werkschließungen vermeiden, stattdessen bietet Opel nach einem Bericht der WirtschaftsWoche vom 27.03.2018 Abfindungen an. Opel-Mitarbeiter, die freiwillig das Unternehmen verlassen, erhalten demnach eine Abfindung gemäß einer bestimmten Formel, die das Lebensalter, die Dauer der Betriebszugehörigkeit und das Bruttomonatsentgelt miteinbezieht.
Die von Opel angebotene Formel kann mitunter durchaus attraktive Abfindungsbeträge ergeben. Die WirtschaftsWoche gibt die Formel so an: Alter des Arbeitnehmers mal Betriebszugehörigkeit mal Bruttomonatsentgelt. Diese Summe wird durch 32 geteilt. Das Ergebnis wäre die Abfindungssumme. Und die WirtschaftsWoche berichtet am 28.03.2018, dass Opel finanzielle Anreize für diejenigen Mitarbeiter bereit hält, die früher freiwillig aus dem Unternehmen ausscheiden.