Verspätete Rückkehr aus dem Urlaub - was droht Arbeitnehmern?
Verfasser: pr-gateway on Thursday, 1 February 2018Ein Beitrag von Alexander Bredereck, Fachanwalt für Arbeitsrecht Berlin und Essen.
Bei der Rückkehr aus dem Urlaub kann einiges schief laufen. Flüge werden gestrichen, auf einmal sitzt der Arbeitnehmer irgendwo fest und kommt nicht rechtzeitig zurück, um seine Arbeit wieder aufzunehmen. Hat er trotzdem einen Anspruch auf Vergütung? Kann oder muss er die Arbeit nachholen? Oder droht ihm gar eine Abmahnung oder Kündigung des Arbeitgebers in solchen Fällen?
Wegerisiko beim Arbeitnehmer: Der Arbeitnehmer muss grundsätzlich dafür sorgen, rechtzeitig bei der Arbeit zu erscheinen, er trägt das sog. Wegerisiko. Gelingt ihm das nicht, bekommt er auch keine Vergütung vom Arbeitgeber für die entsprechende Zeit. Das gilt unabhängig davon, ob er etwas für die Verspätung kann oder nicht.
Nacharbeiten der versäumten Zeit: Ob der Arbeitnehmer die versäumte Zeit nacharbeiten darf oder muss, kann im Einzelfall im Arbeitsvertrag geregelt sein. Gibt es dazu keine Regelung, hat der Arbeitnehmer aber keinen Anspruch darauf.