Der D.A.S. Leistungsservice informiert: Urteile in Kürze - Straßenverkehrsrecht
Verfasser: pr-gateway on Tuesday, 26 September 2017Handy ausgeschaltet? Während der Fahrt nicht kontrollieren!
Autofahrer dürfen beim Fahren nicht das Handy in die Hand nehmen - auch nicht, um zu kontrollieren, ob es aus- oder eingeschaltet ist. Denn auch schon das simple Drücken des "Home-Buttons" stellt eine Benutzung dar. So entschied laut D.A.S. Rechtsschutz Leistungs-GmbH (D.A.S. Leistungsservice) das Oberlandesgericht Hamm.
OLG Hamm, Az. 1 RBs 170/16