GRP Rainer Rechtsanwälte: Bewertung des Grundes für eine fristlose Kündigung
Verfasser: pr-gateway on Wednesday, 11 October 2017GRP Rainer Rechtsanwälte: Bewertung des Grundes für eine fristlose Kündigung
Außerordentliche fristlose Kündigungen müssen gut vorbereitet werden, damit sie wirksam ausgesprochen werden können. Dazu muss bewertet werden, ob ein ausreichender Grund für eine Kündigung vorliegt.
Der Arbeitgeber kann die außerordentliche fristlose Kündigung nur dann wirksam aussprechen, wenn ein wichtiger Grund dafür besteht. Dieser Grund muss so schwerwiegend sein, dass dem Arbeitgeber eine Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses auch bis zum nächsten fristgerechten Kündigungstermin nicht mehr zuzumuten ist, erklärt die Wirtschaftskanzlei GRP Rainer Rechtsanwälte. Daher sollte vor dem Ausspruch der Kündigung, die Bewertung des Kündigungsgrundes im Vordergrund stehen.