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Stromkunden werden durch Stromsteuer völlig unnötig belastet

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Erlenbach. Zum Jahreswechsel sind die Strompreise wieder gestiegen und belasten die Haushaltskassen der Verbraucher bundesweit. Lag der Anteil an Steuern und Abgaben 1999, dem Jahr der Einführung der Stromsteuer, noch bei 30 Prozent, wird der Anteil im Jahr 2017 laut Schätzungen des BDEW bei 55 Prozent liegen. Das wäre fast eine Verdopplung des Anteils. Der Geschäftsführer des Bundesverbands der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW), Stefan Kapferer, fordert daher die Senkung der Stromsteuer um die Verbraucher zu entlasten. Die DEG Deutsche Energie GmbH unterstützt die Verbandsforderung. Der bundesweite Strom- und Gasversorger hat bereits in der Vergangenheit darauf hingewiesen, dass er die Stromsteuer nicht mehr für zeitgemäß hält.

"Es kann nicht sein, dass die Verbraucher teilweise mehr als doppelt so viel zahlen wie 1999, obwohl die Entlastung durch die Bundesregierung so einfach wäre. Wir begrüßen die Forderung des BDEW daher ausdrücklich", betont Tillmann Raith, Geschäftsführer der DEG Deutsche Energie GmbH. Raith wendet sich damit auch gegen den Vorwurf gegenüber der Branche, Preiserhöhungen seien das Ergebnis der profitorientierten Gas- und Stromanbieter. "Der Anteil der Steuern und Umlagen ist schon seit einigen Jahren höher als der an Erzeugung, Transport und Vertrieb", ergänzt Raith.

Ökosteuer auf Ökostrom

BAG: Verkürzte Kündigungsfrist während der Probezeit gilt nur bei eindeutiger Gestaltung des Arbeitsvertrags

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 Verkürzte Kündigungsfrist während der Probezeit gilt nur bei eindeutiger Gestaltung des Arbeitsvertrags

Arbeitgeber müssen bei Kündigungen des Arbeitsverhältnisses während der Probezeit aufpassen. Denn die verkürzte Kündigungsfrist gilt nur bei einer eindeutigen Vertragsgestaltung.

Die Kanzlei GRP Rainer Rechtsanwälte erklärt: Schließen Arbeitgeber und Arbeitnehmer einen Arbeitsvertrag wird üblicherweise eine Probezeit vereinbart. Dauert die Probezeit maximal sechs Monate kann das Arbeitsverhältnis in der Regel mit einer Frist von zwei Wochen von beiden Seiten wieder gekündigt werden. Hat der Arbeitgeber in seinem vorformulierten Arbeitsvertrag in einer weiteren Klausel eine längere Kündigungsfrist festgelegt, kann diese auch schon während der Probezeit gelten, wenn der Vertrag nicht verständlich und eindeutig gestaltet ist. Das zeigt ein aktuelles Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom 23. März 2017 (Az.: 6 AZR 705/15).

Kleine Hausverwaltung Nähe Leonberg zu verkaufen

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Kleine Hausverwaltung Nähe Leonberg zu verkaufen
PIWI Privates Institut der Immobilienwirtschaft GmbH

"Für den Start aus dem Angestellenverhältnis in die Selbstständigkeit ist das der ideale Betrieb!". Das sagt Andreas Schmeh, Fachmann für den Kauf und Verkauf von Hausverwaltungs-Unternehmen. Derzeit begleitet er den Verkauf einer kleinen Hausverwaltung im Stuttgarter Umland, in der Region Strohgäu.

Und hier nennt er alle wichtigen Informationen dazu:

Im Stuttgarter Umland in der Region Strohgäu wird ein Nachfolger für eine gut eingeführte kleine Hausverwaltung gesucht. Die bisherige Inhaberin beabsichtigt, zum Jahresende in Rente zu gehen. Das Unternehmen besteht seit über 30 Jahren. Es werden in der Region Strohgäu derzeit ca. 350 WEG-Wohnungen in etwa 25 Eigentümergemeinschaften betreut. Ebenso wird ein Miethaus mit 7 Einheiten betreut.

Mit diesen Objekten wird derzeit ein Netto-Jahresumsatz von ca. 80.000 Euro erzielt.

Wiedersehen in Las Vegas ganz im Zeichen von 4K

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Wiedersehen in Las Vegas ganz im Zeichen von 4K
KVM-Extender-System DP1.2-VisionXG verlängert Rechnersignale bis 10.000 m über Lichtwellenleiter.

Die NAB Show in Las Vegas ist jedes Jahr der ultimative Treffpunkt für alle Broadcaster und Digital Media Professionals in den USA. Die Guntermann & Drunck GmbH ist seit Jahren starker Partner im Broadcast mit großem Engagement in diesem Sektor. Dieses Jahr stellt die US-Niederlassung des deutschen KVM-Herstellers erneut aus und präsentiert sich mit dem breitesten Portfolio im gesamten KVM-Markt. G&D"s Messeauftritt steht ganz im Zeichen von 4K - eine ganze Reihe von KVM-Systemen, die 4K-Videosignale selbst über längere Distanzen pixelperfekt und verlust- und latenzfrei verlängern und schalten, werden vorgeführt.

Brave New Digital World?

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Brave New Digital World?

Die Auftaktveranstaltung 2017 der Stephan Werhahn Gespräche zum Thema "Brave New Digital World?" fand in diesem Jahr in den Räumlichkeiten von Microsoft Deutschland in München statt. Als Referenten waren Dr. Paul-Bernhard Kallen, CEO der Hubert Burda Media Holding und Sabine Bendiek, Vorsitzende der Geschäftsführung von Microsoft Deutschland geladen. An der anschließenden Podiumsdiskussion nahmen zudem der Journalist und Publizist Roland Tichy, Dr. Dirk Bornemann, Mitglied der Geschäftsführung bei Microsoft Deutschland, sowie Prof. Dr. Dr. h.c. Werner G. Faix, Gründer und Geschäftsführer der School of International Business and Entrepreneurship (SIBE) der Steinbeis-Hochschule Berlin teil.

Business Mentoren Befragung 2016

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Business Mentoren Befragung 2016

Nach Auswertung der eingegangenen Beteiligungen lässt sich zusammenfassend sagen, dass auch 2016 die überwiegende Mehrheit von 94,7% der befragten Business Mentoren mit den Studienprogrammen der School of International Business and Entrepreneurship (SIBE) zufrieden bzw. sehr zufrieden ist. Zudem schätzen die meisten Business Mentoren (90,5%) den Nutzen des Experience Based Curriculums (EBC) als eher hoch bzw. sehr hoch ein.

Auf einem konstant hohen Niveau liegt weiterführend die Bewertung der Betreuung der Business Mentoren durch die Ansprechpartner der SIBE: 93,2% der Befragten fühlen sich sehr gut bzw. gut betreut. Durch die Auswertung der zahlreichen Kommentare konnte die SIBE bereits in der Vergangenheit noch besser auf die Bedürfnisse der Business Mentoren reagieren, u.a. wurde zu Beginn des Studiums eine gemeinsame Eröffnungsveranstaltung für den Betreuer und den Studierenden initiiert.

Kopftuch am Arbeitsplatz - EuGH zum Thema Kündigung wegen Kopftuch

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Kopftuch am Arbeitsplatz - EuGH zum Thema Kündigung wegen Kopftuch
Arbeitsrecht

Die beiden Urteile des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) zu den Kündigungen zweier Arbeitnehmerinnen, die ihr Kopftuch am Arbeitsplatz nicht ablegen wollten, ist zuletzt ausführlich Thema in den Medien gewesen (Aktenzeichen C-157/15 und C-188/15). Worum genau ging es in den Urteilen und was wurde entschieden?

Einordnung der Kopftuch-Urteile

Zunächst einmal ist festzuhalten, dass die beiden Entscheidungen des EuGH das Tragen eines Kopftuchs am Arbeitsplatz in privaten Unternehmen, nicht also im öffentlichen Dienst betreffen. In beiden Fällen ging es um muslimische Arbeitnehmerinnen, die sich weigerten ihr Kopftuch am Arbeitsplatz abzulegen, und infolge dessen gekündigt wurden. Beide wehrten sich gegen die Kündigung und im Rahmen der Prüfung, ob diese wirksam waren, ging es nun um die Frage, ob das Kopftuchverbot gerechtfertigt war.

Verbot religiöser Symbole möglich

Scheinselbstständigkeit: Krankenpfleger und Krankenschwestern im Krankenhaus als Selbstständige?

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 Krankenpfleger und Krankenschwestern im Krankenhaus als Selbstständige?
Arbeitsrecht

Das Thema Scheinselbstständigkeit wird immer relevanter und bildet aktuell einen Schwerpunkt meiner anwaltlichen Tätigkeit im Arbeitsrecht. Das hängt damit zusammen, dass die Deutsche Rentenversicherung in dieser Hinsicht vermehrt Prüfungen vornimmt mit dem klaren Ziel, Beiträge in die Rentenkasse zu bekommen. Einen Prüfungsschwerpunkt bilden dabei die medizinischen Berufe in Krankenhäusern. Können Krankenpfleger, Krankenschwestern und vergleichbares Personal im Krankenhaus als Selbstständige beschäftigt werden oder sind sie tatsächlich als Arbeitnehmer einzuordnen?

Prüfung von Scheinselbstständigkeit allgemein

Bei der Prüfung der Frage, ob ein Mitarbeiter als Scheinselbstständiger beschäftigt wird, ist zunächst auf den Vertrag zu schauen. Wenn der Vertrag bereits als Arbeitsvertrag betitelt ist, gibt es wenig Raum für Diskussionen. So darf man den Vertrag mit einem freien Mitarbeiter natürlich nicht betiteln.

Rechte und Pflichten aus dem Vertrag

Nachschieben von Kündigungsgründen bei fristloser Kündigung möglich?

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Nachschieben von Kündigungsgründen bei fristloser Kündigung möglich?
Arbeitsrecht

Kündigung muss nicht begründet werden

Zunächst einmal müssen Arbeitgeber eine Kündigung in der Regel nicht begründen. Arbeitnehmer wundern sich in der Praxis zwar immer wieder, dass sich in ihrem Kündigungsschreiben überhaupt keine Begründung findet. Der Arbeitgeber ist allerdings grundsätzlich nicht dazu verpflichtet seine Kündigung zu begründen. Ausnahmen können sich ergeben, wenn der Arbeitsvertrag oder ein einschlägiger Tarifvertrag dies vorsieht. Daraus ergibt sich, dass es für Arbeitgeber regelmäßig sinnvoll ist, auf eine Begründung zu verzichten und dann ggf. erst später im Rahmen eines Kündigungsschutzprozesses die maßgeblichen Kündigungsgründe darzulegen und zu beweisen.

Nachschieben von weiteren Kündigungsgründen

Ist Schlechtleistung ein tauglicher Kündigungsgrund für Arbeitgeber?

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In der Praxis wird ein häufiger Beweggrund für den Arbeitgeber, über eine Kündigung nachzudenken, darin liegen, dass er mit der Leistung des Arbeitnehmers unzufrieden ist. Oftmals greift man dann aber doch, wenn möglich, zu einem anderen Kündigungsgrund, beispielweise einer betriebsbedingten Kündigung. Eine Kündigung wegen Schlechtleistung gestaltet sich nämlich überaus schwierig.

Darlegung einer Schlechtleistung oft schwierig

Das beginnt schon mit dem Problem, was eigentlich als Schlechtleistung durchgehen soll. Dafür müsste der Arbeitgeber zunächst einmal darlegen können, was eine durchschnittliche Arbeitsleistung wäre, um dann zeigen zu können, dass der Arbeitnehmer dahinter zurückbleibt. Das mag noch möglich sein, wenn es sich um Tätigkeiten am Fließband handelt, bei denen genau beziffert werden kann, welches Pensum durchschnittlich erreicht wird. Handelt es sich dagegen um intellektuelle Leistungen, wird eine Bestimmung kaum noch gelingen. Wie soll etwa eine durchschnittliche Unterrichtsstunde eines Lehrers aussehen? Oder wie gut ist ein durchschnittlicher anwaltlicher Schriftsatz? Das wird sich nicht messen lassen, weshalb der Arbeitgeber spätestens bei dem Versuch der Darlegung im Kündigungsschutzprozess an dieser Stelle oftmals schon scheitert.

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