Änderung der Arbeitszeiten aus gesundheitlichen Gründen per Weisung des Arbeitgebers
Verfasser: pr-gateway on Thursday, 9 November 2017Ein Beitrag von Alexander Bredereck, Fachanwalt für Arbeitsrecht Berlin und Essen, und Maximilian Renger, wissenschaftlicher Mitarbeiter, zum Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom 18.10.2017 - 10 AZR 47/17.
Einseitige Änderungen der Arbeitsbedingungen
Wenn der Arbeitgeber einseitig die Arbeitsbedingungen des Arbeitnehmers, z. B. die Arbeitszeiten, ändern will, sorgt das in der Praxis immer wieder für Konflikte. Das gilt natürlich besonders dann, wenn die Änderungen für den Arbeitnehmer mit Nachteilen verbunden sind, wie z. B. eine niedrigere Vergütung. In diesem Zusammenhang stellt sich dann immer die Frage, ob bzw. unter welchen Voraussetzungen der Arbeitgeber seine geplante Änderung einseitig durch eine Weisung realisieren kann.
Anordnung von Schichtwechsel aus gesundheitlichen Gründen