Reparaturen in der Mietwohnung. Wer zahlt was?
Verfasser: pr-gateway on Friday, 18 May 2018ARAG Experten über Klein-, Instandhaltungs- und Schönheitsreparaturen
Die kaputte Badewanne, die abgeplatzte Fliese, der Kratzer im Parkett: Ihr Vermieter möchte Sie an Reparaturen beteiligen? Darf er das? ARAG Experten erläutern Ihre Rechte und Pflichten.
Was muss der Mieter zahlen?
Nehmen Sie an, in Ihrer Mietwohnung geht etwas kaputt. Kann passieren, doch wer muss für den Schaden aufkommen? Eigentlich ist es ganz einfach. Als Mieter sind Sie für die Ausbesserung eines Schadens verantwortlich, den Sie selbst verschuldet haben. Lassen Sie beispielsweise einen Kochtopf auf die Küchenfliesen fallen und beschädigen diese, müssen Sie den Schaden bezahlen oder Ihre private Haftpflichtversicherung bemühen, wenn diese auch Mietsachschäden absichert. Auch darf Sie Ihr Vermieter vertraglich zu angemessenen Schönheitsreparaturen verpflichten. Dann müssen Sie als Mieter im vereinbarten Rahmen wiederherstellen, was Sie in der Mietwohnung abgenutzt haben. Ob Sie die Wohnung beispielsweise beim Auszug frisch gestrichen übergeben müssen, wird im Mietvertrag schriftlich festgehalten.