Strafbefreiende Selbstanzeige wegen Steuerhinterziehung immer noch alternativlos
Verfasser: pr-gateway on Wednesday, 7 March 2018Strafbefreiende Selbstanzeige wegen Steuerhinterziehung immer noch alternativlos
Die strafbefreiende Selbstanzeige wegen Steuerhinterziehung wird nach wie vor genutzt. Um freiwillig in die Steuerehrlichkeit zurückzukehren, ist die Selbstanzeige alternativlos.
Nach dem Rekordjahr 2014 ist die Zahl der strafbefreienden Selbstanzeigen kontinuierlich zurückgegangen. Sie bietet für Steuersünder aber nach wie vor die Möglichkeit, in die Steuerlegalität zurückzukehren. Wer noch unversteuerte Vermögenswerte auf Auslandskonten hat, sollte daher handeln. Angesichts von Steuer-CDs, Panama Papers und Paradise Papers sowie des automatischen Informationsaustausches von Finanzdaten (AIA) ist die Gefahr der Entdeckung der Steuerhinterziehung weiter gestiegen. Die Selbstanzeige sollte daher nicht mehr auf die lange Bank geschoben werden. Straffrei kann sie nur wirken, wenn sie rechtzeitig gestellt wird, d.h. die Tat darf von den Behörden noch nicht entdeckt worden sein.