BGH: Bank muss bei Abhängigkeit der Zinshöhe zum Wechselkurs über Risiko aufklären
Verfasser: pr-gateway on Thursday, 21 December 2017BGH: Bank muss bei Abhängigkeit der Zinshöhe zum Wechselkurs über Risiko aufklären
Basiert der Zinssatz bei einem Darlehen auf der Entwicklung von Wechselkursen, trifft die Bank eine Aufklärungspflicht über das Wechselkursrisiko. Das hat der BGH aktuell entschieden (XI ZR 152/17).
Die Aufwertung des Schweizer Franken gegenüber dem Euro hat viele Darlehensnehmer in Schwierigkeiten gebracht. Die Bank muss über das bestehende Wechselkursrisiko allerdings auch aufklären. Nach einem Urteil des Bundesgerichtshofs vom 19. Dezember 2017 besteht diese Aufklärungspflicht auch, wenn die Zinshöhe eines Darlehensvertrags auf dem Wechselkurs basiert, erklärt die Kanzlei GRP Rainer Rechtsanwälte.