GRP Rainer Rechtsanwälte - Erfahrung bei Ausgleichsanspruch des Vertragshändlers
Verfasser: pr-gateway on Thursday, 8 February 2018GRP Rainer Rechtsanwälte - Erfahrung bei Ausgleichsanspruch des Vertragshändlers
Ähnlich dem Handelsvertreter kann auch dem Vertragshändler nach Beendigung des Vertrags ein Ausgleichsanspruch zustehen. Dazu müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein.
Anders als der Handelsvertreter agiert der Vertragshändler unter eigenem Namen und auf eigene Rechnung. Unter seinem Namen vertreibt er die Produkte eines anderen Unternehmens, während der Handelsvertreter im Namen des Unternehmens Verträge und Geschäfte abschließt. Dafür erhält der Handelsvertreter Provisionen. Ihm steht nach Beendigung des Handelsvertretervertrags in der Regel ein Ausgleichsanspruch zu. Dieser Ausgleichsanspruch kann unter bestimmten Voraussetzungen auch dem Vertragshändler zustehen, erklärt die Wirtschaftskanzlei GRP Rainer Rechtsanwälte.