Geburtsschaden: Medizinrecht und Arzthaftungsrecht, Ciper & Coll. erneut erfolgreich vor dem Landgericht Fulda.
Verfasser: pr-gateway on Monday, 30 April 2018Qualifizierte Rechtsberatung und -vertretung ist wichtig, um sich gegen eine regulierungsunwillige Versicherungswirtschaft durchzusetzen. Einzelheiten von Dr. D.C.Ciper LLM, Fachanwalt für Medizinrecht:
Landgericht Fulda vom 30.04.2018
Medizinrecht - Arzthaftungsrecht - Behandlungsfehler:
Schwere Hirnschädigung durch fehlerhafte Geburtseinleitung und postnatale Versorgung, 400.000,- Euro, LG Fulda, Az.: 2 O 208/06
Chronologie:
Die geburtsgeschädigte Patientin wurde in 2004 geboren. Anlässlich des Gebortsvorganges traten eine Reihe von Komplikationen ein, denen ärztlicherseits nicht lege artis begegnet wurden. Es trat u.a. eine Hirnblutung ein, sowie ein Dekubitus. Die Geschädigte ist seither dauerhaft pflegebedürftig.
Verfahren:
Das Landgericht Fulda hat zu dem Vorfall mehrere fachmedizinische Gutachten eingeholt, die im Ergebnis die Fehlerhaftigkeit der Behandlung bestätigten. Infolgedessen hat das Gericht den Parteien einen Vergleich über pauschal 400.000,- Euro vorgeschlagen. Es besteht noch die Möglichkeit, diesem Vergleich zu widersprechen.