OLG Köln: Unlautere Werbung durch falsche Angaben zu Rabattaktion
Verfasser: pr-gateway on Tuesday, 29 May 2018OLG Köln: Unlautere Werbung durch falsche Angaben zu Rabattaktion
Vorsicht bei Rabatten auf "fast alles". Wenn große Teile des Angebots von der Rabattaktion ausgeschlossen sind, ist eine solche Werbung irreführend und unlauter. Das hat das OLG Köln entschieden.
Irreführende Werbung oder irreführende geschäftliche Handlungen verstoßen gegen das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG). Verstöße gegen das Wettbewerbsrecht können Unterlassungsklagen oder Schadensersatzansprüche zur Folge haben, erklärt die Wirtschaftskanzlei GRP Rainer Rechtsanwälte.
Mit Urteil vom 20. April 2018 hat der 6. Zivilsenat des Oberlandesgerichts Köln entschieden, dass ein Möbelmarkt nicht damit werben darf, dass er 30 Prozent Rabatt auf fast alles gewähre, wenn tatsächlich ein großer Teil des Warenangebots von dem Rabatt ausgenommen ist (Az.:6 U 153/17).