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Warum das sichere soziale Web international bei Facebook und andere Mainplayern nicht weiterkam

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Warum das sichere soziale Web international bei Facebook und andere Mainplayern nicht weiterkam
Dipl.-Ing. Hans-Diedrich Kreft

Im Januar 2015 legte der deutsche Cloud-Experte Dipl. Ing. H. - D. Kreft in einem Vortrag in Santa Clara, Kalifornien vor den internationalen Cloud-Fachleuten der ISO-Standardisierung dar, wie das Web für Nutzer sicher zu machen ist. Wird diesen Vorschlägen gefolgt, sind die neuerlich aufgedeckten, unberechtigten Datenverwendungen von Facebook nicht möglich. Das von Kreft vorgeschlagene System ist für Europa die Chance, um mit einem eigenen Standardisierungsvorschlag das Web für Nutzer technisch sicher zu machen.

Der Journalist Dr. Alfried Große hat Dipl. Ing. H. - D. Kreft zu einigen der Hintergründe, warum sich die Vorschläge zum sicheren Social-Web international nicht durchgesetzt haben, befragt.

GFI Software startet GFI Unlimited - Ein revolutionäres Abo-Modell für Unternehmenssoftware

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München, 4. April 2018 - GFI Software stellt heute sein revolutionäres Abo-Modell GFI Unlimited vor. Das wegweisende dabei: es bietet kleinen und mittelständischen Unternehmen Zugang zu geschäftswichtiger Netzwerksicherheits- und Kommunikationssoftware zum Pauschalbetrag. Diese innovative Herangehensweise hilft auch GFI Channel-Partnern, sich als unersetzbare Technologiepartner für ihre Kunden zu etablieren und dabei das eigene Geschäft dank gleichbleibender und vorhersehbarer Umsätze zu entwickeln.

"Unternehmen kämpfen mit immer knapperen Budgets und müssen außerdem das immer komplexere Angebot an Herstellern durchblicken, um die nötige Technologie für ihre Anforderungen zu erwerben", sagt Scott Brighton, CEO von GFI Software. "Wir gehen diese Herausforderung mit GFI Unlimited direkt an - wir investieren Millionen in die Entwicklung eines Katalogs von Softwareprodukten und sorgen dafür, dass sie zu einem Pauschalpreis zur Verfügung stehen."

Bluthochdruck, Ernährung und die wahren Ursachen

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Bluthochdruck, Ernährung und die wahren Ursachen
Gesundheit-Nachichten zu Bluthochdruck

Lindenberg, 04.04.2018. Bei Bluthochdruck werden oft die Gründe in einer ungesunden Lebensweise und Ernährung gesehen. Doch die wahren Ursachen liegen wo ganz anders.

Häufig: Zufallsbefund Bluthochdruck

Klaus M. traf es unverhofft. Plötzlich vernichtende Schmerzen in der Brust brachten ihn in die Notaufnahme. Dort stellte sich heraus: Klaus M. hatte Glück. Er war knapp an einem Herzinfarkt vorbeigeschlittert. Eindeutig zu hoch war sein Blutdruck. Was er bislang nicht wusste. Sie ernähren sich ungesund, bewegen sich zu wenig und sind zu dick, so warnte ihn der Arzt vor den Gefahren seines Lebensstils. Klaus M. ließ das nicht auf sich sitzen. Er stellte seine Ernährung um, wie es ihm von einer Ernährungsberaterin empfohlen wurde. Er trainierte fortan wöchentlich, ging viel in die Natur und sorgte auch beruflich für mehr Entspannung. Er nahm ab, aber der Blutdruck wollte nicht runter.

Die Gründe für Bluthochdruck gehen tiefer

OKI stattet zwei innovative A4-Farbdrucker mit WLAN aus

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OKI stattet zwei innovative A4-Farbdrucker mit WLAN aus

Düsseldorf, 4. April 2018 - OKI rüstet zwei seiner beliebtesten und besonders schnellen A4-High-Definition-Farbdrucker mit WLAN aus und steigert damit die Effizienz von Inhouse-Druckprozessen. Die beiden Modelle C332dnw und MC363dnw sind ab sofort standardmäßig mit einer drahtlosen Verbindung verfügbar.

Egal, ob kleine A6-Formate, Flyer, Plakate, Broschüren oder sogar 1,3m lange Banner: Mit den beiden leistungsstarken OKI Modellen C332dnw und MC363dnw lassen sich sämtliche Druckaufträge in brillanter Farbqualität auf einer großen Bandbreite an Materialien jetzt noch schneller und leichter inhouse produzieren. Die neu integrierte WLAN-Schnittstelle lässt sich einfach einrichten und erweitert die bereits bestehende umfangreiche Konnektivität der innovativen LED-Modelle. Insbesondere kleine Unternehmen können so ihren Druck- und Dokumenten-Workflow optimieren und damit ihr Business stärken sowie ihre Outsourcing-Kosten erheblich senken.

Frühjahrscheck fürs Haus

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Frühjahrscheck fürs Haus
Abfallender Putz ist ein Warnzeichen

Dieser Winter hatte es in sich. Sturmtief "Fredericke" im Januar, dann frostige Nächte mit Tiefsttemperaturen von bis zu - 30,5 °C im Februar. Nicht nur wir Menschen bekommen die Kraft solcher Witterungseinflüsse zu spüren, unsere Häuser sind diesen Belastungen permanent ausgesetzt. Die Folgen zeigen sich als verrutschte Dachziegel, Risse in der Fassade, Kondenswasser an Zimmerwänden und Schimmelbefall in Räumen. Deshalb lohnt es sich, jetzt im Frühjahr sein Haus genau zu inspizieren und entdeckte Schäden umgehend beheben zu lassen.

Dach- und Fassadenkontrolle
Besonders belastet werden die Dächer unserer Häuser. Nach den heftigen Stürmen der letzten Saison können Ziegel verrutscht oder sogar zerbrochen sein. Auch Einfassungsbleche rings um die Schornsteine an den Gauben und in Kehlen sind möglicherweise beschädigt. Schnee und Feuchtigkeit können so ungehindert ins Gebälk und Mauerwerk eindringen. Morsche Balken, feuchte Wände und drohender Schimmelpilzbefall können daraus resultieren.

Interim Manager sind Notfall-Manager im Changement

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"congstar meets beauty" auf der Glow: Produktideen für die Handtasche

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Köln, 4. April 2018. Mit einem eigenen Messestand war der Mobilfunkanbieter congstar erstmals auf der zweitägigen Beauty Convention "Glow by dm" präsent. Rund 16.000 Beauty-Begeisterte waren Mitte März nach Dortmund gekommen, um sich über die neuesten Kosmetik-must-haves zu informieren oder Stars aus der Beauty-Szene hautnah zu erleben. Auf dem Stand des Mobilfunkanbieters konnten sie das Setting der "congstar WG" aus der aktuellen TV- und Online-Kampagne entdecken und heiße Beats der congstar DJane genießen.

Blühender Chiemgau

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Blühender Chiemgau

(NL/5863356043) Die vielen Blumen, die den Chiemgau nach der Schneeschmelze wieder in allen Farben leuchten lassen, haben häufig einen hohen Preis. Etwa, wenn sie auf einer hochgelegenen Alm wachsen und erst nach einem mehrstündigen Fußmarsch zu erreichen sind. Dass auf Almen und in Streuwiesen so viele vom Aussterben bedrohte Pflanzen zu finden sind, liegt an den geografischen Bedingungen ebenso wie an den großflächigen Schutzgebieten: Mehr als 20 Prozent des Chiemgaus stehen unter Natur- oder Landschaftsschutz. Viele weitere prachtvoll blühende Pflanzen zeigen sich während einer Radtour durch die Region, stehen in Schloss- oder Rosenparks und Klostergärten.

30.000 Stiefmütterchen im Schlosspark Herrenchiemsee

BGH zu Schadensersatz bei Schmiergeldzahlungen

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BGH zu Schadensersatz bei Schmiergeldzahlungen

Schmiergeldzahlungen sind sittenwidrig und begründen Schadensersatzansprüche. Diese können sich gegen Empfänger und auch gegen den Initiator der Schmiergeldzahlungen richten.

Nach § 826 BGB ist derjenige zum Schadensersatz verpflichtet, der einem anderen in einer gegen die guten Sitten verstoßenden Weise vorsätzlich Schaden zufügt. Eingeschlossen sind dabei auch Vereinbarungen zu Schmiergeldzahlungen. Solche Vereinbarungen sind nichtig, erklärt die Wirtschaftskanzlei GRP Rainer Rechtsanwälte. Schadensersatzansprüche bestehen in solchen Fällen nicht nur gegenüber bestochenen Mitarbeitern oder anderen unmittelbaren Zahlungsempfängern, sondern auch gegenüber den die Schmiergeldzahlungen tätigen Geschäftspartner, stellt der Bundesgerichtshof mit Urteil vom 18. Januar 2018 klar (Az.: I ZR 150/15).

ARAG Recht schnell...

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ARAG Recht schnell...

+++ Kinderschrei rechtfertigt keine Leistung der Unfallversicherung +++
Eine Erzieherin, die Ohrgeräusche darauf zurückführt, dass ihr ein Kind ins Ohr geschrien hat, hat keinen Anspruch auf Entschädigungsleistungen der gesetzlichen Unfallversicherung. Kinderschreie sind laut ARAG nach wissenschaftlichen Erkenntnissen nicht geeignet, einen Tinnitus zu verursachen (SG Dortmund, Az.: S 17 U 1041/16).

+++ Kein Hinweis auf Rutschgefahr im Freizeitbad +++
Ein Freizeitbad-Betreiber muss nicht vor der Rutschgefahr auf feuchtem Boden in der Nähe eines Schwimmbeckens warnen. Denn im Nassbereich eines solchen Beckens muss laut ARAG immer damit gerechnet werden, dass es auf feuchtem Boden rutschig ist (OLG Nürnberg, Az.: 4 U 1176/17).

+++ Kein Mietwagen bei geringer Fahrleistung +++
Bei einer geringen Fahrleistung kann das Anmieten eines Ersatzwagens nach einem Verkehrsunfall nicht erforderlich sein. Dem Geschädigten steht laut ARAG dann nur eine Nutzungsausfallentschädigung zu (OLG Hamm, Az.: 7 U 46/17).

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