Deutsches Kinderhilfswerk: Baugesetzbuch für Verankerung von Naturerfahrungsräumen ändern
Verfasser: pr-gateway on Thursday, 12 April 2018
Das Deutsche Kinderhilfswerk fordert eine Änderung des Baugesetzbuches, um die Anerkennung von Naturerfahrungsräumen als elementare öffentliche Freiräume für Kinder zu verankern. Zukünftig sollte es mindestens einen Naturerfahrungsraum pro Stadt, in größeren Städten einen Naturerfahrungsraum pro Bezirk/Stadtquartier geben. Notwendig dafür ist neben einer gesetzlichen Normierung im Baugesetzbuch die vorausschauende und frühzeitige Sicherung von ausreichend großen Flächen im Zuge von Stadtentwicklungsprozessen.