Aufhebungsvertrag: Wann lohnt es sich, einen Anwalt zu beauftragen?
Verfasser: pr-gateway on Friday, 13 April 2018Ein Beitrag von Fachanwalt für Arbeitsrecht Alexander Bredereck, Berlin und Essen
Der Inhalt eines Aufhebungsvertrags ist Verhandlungssache: Der Arbeitgeber schlägt den Vertragstext vor, er muss so nicht stehen bleiben. Ein Arbeitnehmer, der geschickt verhandelt, holt regelmäßig deutlich mehr für sich heraus. Gut beraten ist, wer sich vor dem Abschluss eines Aufhebungsvertrags Tipps holt bei einem erfahrenen Arbeitsrechts-Experten, oder sich bei den Verhandlungen vertreten lässt. In welchen Fällen sich die anwaltliche Vertretung lohnt, erklärt Arbeitsrechtler und Kündigungsschutz-Experte Alexander Bredereck.
Für Arbeitnehmer, die eine Rechtsschutzversicherung haben, lohnt sich die anwaltliche Beratung und Vertretung fast immer. Der Eigenanteil ist in aller Regel deutlich geringer, als der Vorteil, den die anwaltliche Beratung bringt. Wer eine Rechtsschutzversicherung hat, muss nur darauf achten, dass sie die Deckungszusage erteilt. Und hier gilt grundsätzlich: Rechtsschutzversicherungen erteilen die Deckungszusage im Fall eines Aufhebungsvertrages, wenn der Arbeitgeber den Aufhebungsvertrag vorgeschlagen hat.