EuGH aktuell: Fristlose Kündigung wegen Kirchenaustritts erschwert
Verfasser: pr-gateway on Friday, 15 June 2018Ein Beitrag von Fachanwalt für Arbeitsrecht Alexander Bredereck, Berlin und Essen.
Kündigungsgrund Kirchenaustritt. Ein Austritt aus der Kirche hat für Caritas- und Diakonie-Mitarbeiter Konsequenzen: Sie riskieren die fristlose Kündigung, wenn sie während ihres Arbeitsverhältnisses aus der Kirche austreten. Zwar deckt das Bundesarbeitsgericht grundsätzlich diese arbeitsrechtliche Konsequenz. Ein Urteil des Arbeitsgerichts Braunschweig von Ende 2017 und eine Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) vom 17.04.2018 deuten aber auf eine Lockerung dieser Arbeitgeberfreundlichen Rechtsprechung.
Das Arbeitsgericht Braunschweig entschied: Eine Diakonie-Mitarbeiterin, mit 64 Jahren kurz vor dem Renteneintrittsalter, arbeitete an der Rezeption und als Verkäuferin in einem betriebsinternen Verkaufsstand. Nach längerem Streit mit ihrem Arbeitgeber trat sie aus der Kirche aus, aus "Gewissensgründen", wie sie sagt. Die prompte Reaktion der Diakonie: fristlose Kündigung. Die Kündigungsschutzklage der Diakonie-Mitarbeiterin hatte Erfolg. Die Wolfsburger Nachrichten und das Göttinger Abendblatt berichteten über den Fall.