Verhältnis mit Kameradenfrau: Gericht bestraft Hauptfeldwebel
Verfasser: pr-gateway on Tuesday, 2 September 2025
Leipzig/Berlin (DAV). Wegen eines Verhältnisses mit der Ehefrau eines Kameraden musste ein Hauptfeldwebel der Bundeswehr Gehaltseinbußen hinnehmen. Das Gericht sah darin eine Missachtung soldatischer Pflichten - mit möglichen Auswirkungen auf den Dienstbetrieb. Ein solches Verhalten könne das Vertrauen und den Zusammenhalt in der Truppe ernsthaft gefährden.
Ein Hauptfeldwebel der Bundeswehr hatte mit der Ehefrau eines befreundeten Mannschaftssoldaten ein Verhältnis begonnen - kurz nachdem ihr Mann ausgezogen war - und mit ihr in der Ehewohnung Sex gehabt. Die Beziehung hielt nur wenige Wochen, die Ehe des Kameraden zerbrach.
Der Ehemann erklärte, er sie ausgezogen, um sich und seiner Ehefrau "Luft zu verschaffen" und abzuwarten. Er habe aber weiterhin an der Ehe festgehalten, bis er von dem Verhältnis erfahren habe.
Verhältnis mit der Ehefrau eines Kameraden - Gehaltskürzung
Das Truppendienstgericht sprach ein Beförderungsverbot mit Bezügekürzung aus. Das Bundesverwaltungsgericht bestätigte das Urteil im Wesentlichen, reduzierte die Strafe aber auf eine mehrmonatige Gehaltskürzung.