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Wechsel im Vorstand der iTAC Software AG

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Wechsel im Vorstand der iTAC Software AG
Dr. Sebastian Baumann, Dieter Meuser

Montabaur, 16. März 2018 - Der MES-Spezialist iTAC Software AG gibt zwei Veränderungen im Management bekannt. Dieter Meuser, Gründer und CTO der iTAC Software AG ( www.itacsoftware.de), hat sein Vorstandsmandat auf eigenen Wunsch am 8. März 2018 niedergelegt. Er bekleidet ab dem 1. April 2018 die Position des Director Industry 4.0/IIoT Strategy & Scouting der Muttergesellschaft Dürr AG. Des Weiteren wurde Dr. Sebastian Baumann am 8. März als CFO in den Vorstand der iTAC Software AG berufen und leitet gemeinsam mit CEO Peter Bollinger das Unternehmen.

#SUITEDandINKED: CG - Club of Gents startet Fortsetzung seiner erfolgreichen Tattoo-Tournee

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#SUITEDandINKED: CG - Club of Gents startet Fortsetzung seiner erfolgreichen Tattoo-Tournee
Lässige Herrenmode, coole Tattoos

Hersbruck/Nürnberg, März 2018 - Das geht unter die Haut: die Hersbrucker Herrenmode-Marke CG - Club of Gents startet die #SUITEDandINKED Tournee 2018 ( http://suitedandinked.com/). Im Fokus der Aktion: Minimal Tattoos, die direkt dort an den Mann gebracht werden, wo die lässigen Anzüge von CG - Club of Gents präsentiert werden - auf der Verkaufsfläche der Handelspartner.

Der Startschuss für die Free Minimal-Tattoo Tour 2018 fiel im März. 40 Termine in verschiedenen Modehäusern in ganz Deutschland stehen bis Jahresende auf
dem Programm. Und jeder, der sich und sein neues Tattoo auf Instagram postet, nimmt automatisch an der #SUITEDandINKED Verlosungsaktion mit vielen attraktiven Preisen teil.

AZS System AG erhält Auszeichnung Trusted Solutions 2018 von COMPUTER BILD und Statista für Leistungsversprechen, Sicherheit und Zuverlässigkeit

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AZS System AG erhält Auszeichnung Trusted Solutions 2018 von COMPUTER BILD und Statista für Leistungsversprechen, Sicherheit und Zuverlässigkeit

(Mynewsdesk) Die AZS System AG, die IT-Experten für Zutrittskontrolle, Personal- und Zeitwirtschaft, wurde von COMPUTER BILD und der Statista GmbH mit der Auszeichnung „Trusted Solutions 2018“ für ihre intelligenten Softwarelösungen geehrt. AZS System AG gehört damit zu den TOP 50 Softwarefachlösungen und hat die Jury in der Kategorie Zutrittskontroll-System voll überzeugt.

COMPUTER BILD und die Statista GmbH haben in einer umfangreichen Analyse die besten und vertrauenswürdigsten Anbieter für Unternehmenssoftware und -services in Deutschland ermittelt. Hierzu wurden die Bewertungen von über 3.000 Anwendern und Experten für IT- und Softwareanwendungen analysiert und ausgewertet.

Shoppen, Schlemmen und Wohnen mit Ostseepanorama. Das "First" am Selliner Hochufer ist eröffnet.

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Blick Wilhelmstrasse Sellin, Richtung Strand

Es ist geschafft. Mit dem "First" ist der bauliche Abschluss an der Ecke Wilhelmstrasse und Hochuferpromenade vollendet. Genau an dieser Stelle, wo einst das traditionelle "Strandhotel Sellin" von 1897 bis Ende der 90er Jahre die Kante der Hochuferpromenade prägte, eröffnet in bester Lage über dem Selliner Hauptstrand das "First", ein Gebäude in der architektonischen Anlehnung an das Strandhotel. "First" steht für Shopping im Erdgeschoss an der Wilhelmstrasse in sechs ausgewählten Modegeschäften, Schlemmen mit Meerblick an der Hochuferpromenade und Wohnen mit Hotel-Service.
Sellin steht seit über hundert Jahren für eine herausragende Bäderkultur an der Ostsee und erhält mit diesem Neubau ein weiteres elegantes Wahrzeichen für Besucher und Einheimische mit einer Strahlkraft über Rügen hinaus.

Markstein in Sellin mit langer Geschichte

BGH: Vertikale Preisbindung ist unzulässige Wettbewerbsbeschränkung

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 Vertikale Preisbindung ist unzulässige Wettbewerbsbeschränkung

Vertikale Preisbindungen beschränken den Wettbewerb und stellen daher in der Regel einen Verstoß gegen das Kartellrecht dar. Das hat der BGH mit Urteil vom 17. Oktober 2017 bestätigt (Az.: KZR 59/16).

Bei vertikalen Preisbindungen verpflichten die Hersteller ihre Abnehmer die Ware zu einem festgelegten Preis zu verkaufen oder einen Mindestpreis nicht zu unterschreiten. Dann liegt regelmäßig ein Verstoß gegen das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) und Art. 101 AEUV vor, nach dem Vereinbarungen, die den Handel zwischen Mitgliedsstaaten beeinträchtigen, verboten sind, erklärt die Wirtschaftskanzlei GRP Rainer Rechtsanwälte.

Shoppen, Schlemmen und Wohnen mit Ostseepanorama. Das "First" am Selliner Hochufer ist eröffnet.

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Blick Wilhelmstrasse Sellin, Richtung Strand

Es ist geschafft. Mit dem "First" ist der bauliche Abschluss an der Ecke Wilhelmstrasse und Hochuferpromenade vollendet. Genau an dieser Stelle, wo einst das traditionelle "Strandhotel Sellin" von 1897 bis Ende der 90er Jahre die Kante der Hochuferpromenade prägte, eröffnet in bester Lage über dem Selliner Hauptstrand das "First", ein Gebäude in der architektonischen Anlehnung an das Strandhotel. "First" steht für Shopping im Erdgeschoss an der Wilhelmstrasse in sechs ausgewählten Modegeschäften, Schlemmen mit Meerblick an der Hochuferpromenade und Wohnen mit Hotel-Service.
Sellin steht seit über hundert Jahren für eine herausragende Bäderkultur an der Ostsee und erhält mit diesem Neubau ein weiteres elegantes Wahrzeichen für Besucher und Einheimische mit einer Strahlkraft über Rügen hinaus.

Markstein in Sellin mit langer Geschichte

BGH: Vertikale Preisbindung ist unzulässige Wettbewerbsbeschränkung

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 Vertikale Preisbindung ist unzulässige Wettbewerbsbeschränkung

Vertikale Preisbindungen beschränken den Wettbewerb und stellen daher in der Regel einen Verstoß gegen das Kartellrecht dar. Das hat der BGH mit Urteil vom 17. Oktober 2017 bestätigt (Az.: KZR 59/16).

Bei vertikalen Preisbindungen verpflichten die Hersteller ihre Abnehmer die Ware zu einem festgelegten Preis zu verkaufen oder einen Mindestpreis nicht zu unterschreiten. Dann liegt regelmäßig ein Verstoß gegen das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) und Art. 101 AEUV vor, nach dem Vereinbarungen, die den Handel zwischen Mitgliedsstaaten beeinträchtigen, verboten sind, erklärt die Wirtschaftskanzlei GRP Rainer Rechtsanwälte.

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