FG Düsseldorf: Keine Verlustberechnungsbeschränkung bei endgültiger Abwicklungsbesteuerung
Verfasser: pr-gateway on Monday, 22 October 2018FG Düsseldorf: Keine Verlustberechnungsbeschränkung bei endgültiger Abwicklungsbesteuerung
Nach Abschluss eines Insolvenzverfahrens hat eine Verrechnung von Gewinnen und Verlusten des gesamten Liquidationszeitraumes ohne Berücksichtigung der Verlustverrechnungsbeschränkung zu erfolgen.
Das Finanzgericht Düsseldorf hat mit Urteil vom 18. September 2018 entschieden, dass nach Abschluss eines Insolvenzverfahrens Zwischenveranlagungen aufzuheben sind und eine Verrechnung von Gewinnen und Verlusten des gesamten Liquidationszeitraumes ohne Berücksichtigung der Verlustverrechnungsbeschränkung nach der sog. Mindestbesteuerung zu erfolgen hat (Az.: 6 K 454/15 K). Aufgrund der grundsätzlichen Bedeutung dieser Entscheidung hat das Finanzgericht die Revision zum Bundesfinanzhof zugelassen, erklärt die Wirtschaftskanzlei GRP Rainer Rechtsanwälte.