Was Sie zu Rücklastschriften wissen sollten
Verfasser: pr-gateway on Friday, 9 November 2018ARAG Experten über unberechtigte Abbuchungen vom Konto
Ebbe auf dem Konto ist nicht gut. Noch schlechter allerdings, wenn man keine Erklärung für das Minus hat. Da hilft ein genauer Blick auf die Kontoauszüge. Denn falsche oder gar ungerechtfertigte Abbuchungen sind keine Seltenheit. Daher raten die ARAG Experten, mindestens einmal im Monat alle Kontobewegungen genau zu prüfen. Stellt man eine Unregelmäßigkeit fest, ist schnelles Handeln erforderlich.
Welche Fristen gelten für Rücklastschriften?
Fragwürdige Abbuchungen lassen sich in der Regel rückabwickeln. Doch abhängig von der Art der Lastschrift gibt es unterschiedliche Fristen für diese so genannte Rücklastschrift. Wer der einziehenden Stelle eine Einzugsermächtigung erteilt hat, kann innerhalb von acht Wochen Widerspruch gegen eine fehlerhafte Abbuchung einlegen, wenn sich beispielsweise herausstellt, dass der Betrag nicht korrekt war. Handelt es sich um eine nicht autorisierte Abbuchung, für die gar keine Einzugsermächtigung erteilt wurde, hat man ab dem Tag der Kontobelastung 13 Monate Zeit, das Geld zurückbuchen zu lassen. Wer schnell ist und innerhalb von acht Wochen reagiert, muss seiner Bank keine Gründe für den Wunsch auf Rücklastschrift nennen. Danach muss der Kontoinhaber seiner Bank allerdings glaubhaft darlegen, warum die Abbuchung fehlerhaft oder nicht autorisiert war.