Das Baukindergeld ist beschlossen!
Verfasser: pr-gateway on Friday, 12 October 2018
Essen, 12. Oktober 2018****Das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat hat am 13. September bekannt gegeben, dass ab dem 18. September Anträge für das Baukindergeld bei der KfW Bankengruppe online gestellt werden können. Dipl.-Finw. Bettina M. Rau-Franz, Steuerberaterin und Partnerin in der Steuerberatungs- und Rechtsanwaltskanzlei Roland Franz & Partner in Düsseldorf, Essen und Velbert, weist darauf hin, dass der Kaufvertrag oder die Baugenehmigung zwischen dem 1. Januar 2018 und dem 31. Dezember 2020 abgeschlossen sein muss.
Das Baukindergeld unterstützt Erstimmobilienkäufer
Das Baukindergeld unterstützt Familien beim Erwerb von Wohneigentum. Dazu vergibt der Staat Zuschüsse von bis zu 12.000 Euro pro Kind. Das Baukindergeld wird über einen Zeitraum von zehn Jahren gezahlt.
Was bedeutet "erste Immobilie"?
Gefördert wird der erstmalige Neubau oder Erwerb von Wohneigentum zur Selbstnutzung in Deutschland. Ist bereits selbstgenutztes oder vermietetes Wohneigentum zur Dauernutzung in Deutschland vorhanden, ist eine Förderung mit dem Baukindergeld ausgeschlossen.