BGH: Irreführung durch falsche Angaben zur Produktkategorie
Verfasser: pr-gateway on Thursday, 8 November 2018BGH: Irreführung durch falsche Angaben zur Produktkategorie
Verbraucher dürfen über die wesentlichen Merkmale eines Produktes nicht getäuscht werden. Nach Rechtsprechung des BGH ist auch die Zuordnung zu einer Produktkategorie ein wesentliches Merkmal.
Das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) sieht u.a. vor, dass Verbraucher nicht über die wesentlichen Merkmale eines Produktes oder einer Dienstleistung getäuscht werden dürfen. Zu diesen wesentlichen Merkmalen zählen beispielsweise Verfügbarkeit, Vorteile, Risiken, Zusammensetzung oder Beschaffenheit, erklärt die Wirtschaftskanzlei GRP Rainer Rechtsanwälte. Der Bundesgerichtshof hat mit Urteil vom 21. Juni 2018 entschieden, dass auch die Zugehörigkeit zu einer Produktkategorie zu den wesentlichen Merkmalen einer Ware gehören, wenn sie sich dadurch von anderen Kategorien unterscheidet (Az.: I ZR 157/16).