LG Wiesbaden: Mitbewerber sind bei Verstößen gegen die DSGVO nicht zur Abmahnung berechtigt
Verfasser: pr-gateway on Tuesday, 15 January 2019LG Wiesbaden: Mitbewerber sind bei Verstößen gegen die DSGVO nicht zur Abmahnung berechtigt
Das Landgericht Wiesbaden hat mit Urteil vom 5. November 2018 entschieden, dass Mitbewerber bei einem Verstoß gegen die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) nicht abmahnberechtigt sind (Az. 5 O 214/18).
Die Frage, ob ein Verstoß gegen die Datenschutzgrundverordnung, kurz DSGVO, ein Verstoß gegen das Wettbewerbsrecht ist und Mitbewerber daher zur Abmahnung berechtigt sind, wird von der Rechtsprechung nach wie vor unterschiedlich beurteilt. Das Landgericht Wiesbaden entschied nun, dass eine Verletzung der DSGVO nicht durch Mitbewerber nach dem Wettbewerbsrecht abgemahnt werden kann, erklärt die Wirtschaftskanzlei GRP Rainer Rechtsanwälte.