ARAG Recht schnell...
Verfasser: pr-gateway on Wednesday, 28 November 2018Aktuelle Gerichtsurteile auf einen Blick
+++ Basiskonto muss nicht das günstigste sein +++
Eine Bank kann für ein sogenanntes Basiskonto, das nur die Grundleistungen des Zahlungsverkehrs abdeckten soll und Jedermann auf Antrag zusteht, ein höheres Entgelt verlangen als für ein normales Girokonto. Die anfallenden Gebühren müssen laut ARAG aber im Bereich des Marktüblichen liegen, dem Nutzerverhalten des Kunden Rechnung tragen und insgesamt angemessen sein (LG Köln, Az.: 21 O 53/17).
+++ Kein Schadensersatz wegen unwirksamer Mietpreisbremse +++
Mieter haben wegen der unwirksamen Mietpreisbremse keinen Anspruch auf Schadenersatz gegenüber dem Freistaat Bayern. Das Gericht verweist laut ARAG auf die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, wonach der Staat grundsätzlich nicht für den Erlass eines unwirksamen Gesetzes in Anspruch genommen werden könne (LG München I, Az.: 15 O 19893/17).