Steuerentlastungen für Arbeitnehmer
Verfasser: pr-gateway on Wednesday, 2 January 2019
Um ein steuerfreies Existenzminimum zu gewährleisten, muss der Gesetzgeber nach einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts regelmäßig den steuerfreien Grundfreibetrag für die Bürger anpassen. Deshalb wird der Grundfreibetrag 2019 erhöht. Aber auch bei den Sozialversicherungsbeiträgen tut sich für Angestellte etwas. Zweimal runter, einmal rauf, war die Devise.
Ab 2019 werden auf ein Einkommen von 9.168 Euro keine Steuern erhoben. Die Anhebung des Grundfreibetrags beträgt 168 Euro zum Vorjahr und soll die Inflation ausgleichen. Genau im selben Umfang werden die Beiträge, die der Steuerzahler für Unterhaltszahlungen an nahe Angehörige absetzen kann, erhöht. Im Jahr 2019 beträgt der Höchstbetrag für den Abzug an Unterhaltsleistungen als außergewöhnliche Belastung 9.168 Euro. Zusätzlich werden die Tarifeckwerte bei der Einkommensteuer für das Jahr 2019 um 1,84 Prozent angepasst, um die geschätzte jährliche Inflation auszugleichen.
Neue Beitragssätze bei den Sozialversicherungen
Ab Januar 2019 wird der Beitragssatz zur Arbeitslosenversicherung von 3,0 auf 2,5 Prozent gesenkt. Die Beiträge für die gesetzlichen Krankenversicherungen werden wieder zu gleichen Teilen von Arbeitnehmern und Arbeitgebern getragen. Bislang wurden die Zusatzbeiträge der Krankenkassen ausschließlich von den Arbeitnehmern eingezahlt. Der allgemeine Beitragssatz von 14,6 Prozent bleibt unverändert.