Betriebliche Gesundheitsförderung steuerlich anerkannt
Verfasser: pr-gateway on Tuesday, 22 September 2020Just Fit ist nach §20 SBG V zertifiziert
Als einzige Fitnesskette in Köln und Umgebung startet Just Fit am 1. Oktober 2020 exklusiv das 100 % steuerlich anerkannte Programm zur Betrieblichen Gesundheitsförderung. Der Anbieter hat die Zertifizierung nach §20 SBG V für alle seine Clubs erhalten.
Das Programm zur Betrieblichen Gesundheitsförderung bietet viele Vorteile für den Arbeitgeber und die Arbeitnehmer. So ist es im Gegensatz zur bisherigen Praxis zu einhundert Prozent steuerlich anerkannt (nach §3, 34 EStG). Unternehmen können pro Jahr 600 Euro je Mitarbeiter investieren. Für Unternehmen entstehen keinerlei zusätzlichen Kosten, da die Versteuerung als Geldwerter Vorteil entfällt.