Bundeskabinett stimmt Änderungsantrag zur neuen Heizkostenverordnung zu
Verfasser: pr-gateway on Thursday, 25 November 2021
Die geschäftsführende Bundesregierung hat in ihrer Kabinettssitzung vom 24.11.2021 dem Änderungsantrag zur novellierten Heizkostenverordnung (HKVO) zugestimmt. Dieser sieht eine Evaluierung der Auswirkungen der Neuregelungen auf Mieter nach 3 Jahren vor. Der Bundesrat hatte den Änderungsantrag gemeinsam mit seiner Zustimmung zur neuen HKVO am 05.11.2021 beschlossen. Somit war eine erneute Zustimmung des Bundeskabinetts erforderlich. Mit Veröffentlichung und Inkrafttreten der neuen HKVO ist damit noch in diesem Jahr zu rechnen. Ab Januar 2022 würde die monatliche unterjährige Verbrauchsinformation (UVI) dann wie geplant zur Pflicht.