Der gesetzliche Beitragssatz zur Pflegeversicherung wird zum 01.07.2023 von derzeit 3,05 % auf 3,4 % erhöht. Ein neuer Regierungsentwurf sieht dabei eine Entlastung für Eltern mit mehreren Kindern vor.
Die vorgesehenen gesetzlichen Änderungen können sich noch bis zum 01.07.2023 jederzeit ändern, da das Gesetzgebungsverfahren zum Pflegeunterstützungsgesetz und Pflegeentlastungsgesetz (PUEG) aktuell noch nicht abgeschlossen ist.
Folgende Beitragssätze sind ab dem 01.07.2023 vorgesehen:
Beitrag für Gesamtbeitrag Arbeitnehmer Arbeitgeber
Kinderlose 4,00% 2,30% 1,70%
Eltern mit einem Kind (Beitragssatz bleibt lebenslang bestehen)
3,40% 1,70% 1,70%
Eltern mit 2 Kindern 3,15% 1,45% 1,70%
Eltern mit 3 Kindern 2,90% 1,20% 1,70%