LAG München - Initiativrecht des Betriebsrates beim "Wie" der Arbeitszeiterfassung?
Verfasser: pr-gateway on Friday, 24 January 2025
1. In Anbetracht der gesetzlichen Verpflichtung des Arbeitgebers zur Arbeitszeiterfassung unter den Aspekten des Gesundheitsschutzes besteht ein Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats bei der Ausgestaltung des im Betrieb zu verwendenden Systems zur Erfassung von Beginn und Ende der täglichen Arbeitszeit.
2. Insofern kommt dem Betriebsrat auch ein Initiativrecht zu. Das Mitgestaltungsrecht hängt nicht davon ab, ob der Arbeitgeber seinen gesetzlichen Pflichten nachkommen will oder nicht.
3. Eine einseitige Festlegung auf ein System ohne vorherige Mitbestimmung ist nicht möglich.
(Beschluss des LAG München vom 22. Mai 2023 - 4 TaBV 24/23; Leitsätze des Verfassers)