EuGH: Ausgleichsanspruch des Handelsvertreters kann auch bei Bestandskunden bestehen
Verfasser: pr-gateway on Tuesday, 17 January 2017EuGH: Ausgleichsanspruch des Handelsvertreters kann auch bei Bestandskunden bestehen
Gute Nachrichten für Handelsvertreter: Der EuGH hat den Begriff des Neukunden weiter gefasst. Demnach kann unter gewissen Voraussetzungen auch ein Bestandskunde ein Neukunde sein (Az.: C-315/14).
GRP Rainer Rechtsanwälte, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München und Stuttgart führen aus: Die Unterscheidung zwischen einem Neukunden und einen Bestandskunden ist für die Berechnung des Ausgleichsanspruchs eines Handelsvertreters wichtig. Diesen Ausgleichsanspruch kann der Handelsvertreter in der Regel dann geltend machen, wenn er für das Unternehmen Kunden neu gewonnen hat und die geschäftlichen Beziehungen zu diesem aufrechterhalten werden können.